Die 1997 etablierte Deutsch-Israelische Projektkooperation (DIP) gilt laut einer Evaluation von 2004 als „Flaggschiff der deutsch-israelischen Wissenschaftskooperation“. Die Kooperation wird seit 2008 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) administriert. Jährlich werden bis zu drei Projekte ausgewählt. Die DIP ist offen für alle Wissenschaftsbereiche, es gibt keine thematischen Vorgaben.
Antragsberechtigt sind sieben ausschließlich israelische Einrichtungen:
- Bar-Ilan University
- Ben-Gurion University of the Negev
- The University of Haifa
- The Hebrew University of Jerusalem
- Tel Aviv University
- Technion – The Israel Institute of Technology
- Weizmann Institute of Science.
Mögliche Kooperationspartner müssen im deutschen Wissenschaftssystem tätig sein.
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Die 7 antragsberechtigten israelischen Einrichtungen fordern in einem internen Verfahren jeweils im Herbst zur Einreichung von Projektskizzen auf und können gemäß ihrer Vorauswahl bis zu zwei Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte zu Vollanträgen ausarbeiten und einreichen. Je zwei voll ausgearbeitete Vorschläge für gemeinsame Forschungsprojekte können zum 31. März eines jeden Jahres bei der DFG eingereicht werden. Der Ausschuss für das Programm zur Deutsch-Israelischen Projektkooperation - wählt aus diesen Vorschlägen Projekte zur Förderung aus, über die dann in der Dezember-Sitzung des DFG-Hauptausschusses endgültig entschieden wird.
Pro Jahr werden drei bis vier Projekte mit einer Laufzeit von maximal fünf Jahren neu in die Förderung aufgenommen. Die Bewilligungssumme pro Projekt beläuft sich auf bis zu 1,655 Mio. Euro.
Bislang wurden 81 Projekte aus allen Fachbereichen gefördert (Stand 2022). Der Schwerpunkt liegt auf den Disziplinen Physik, Chemie Biologie und Medizin. Weitere Informationen über die Deutsch-Israelische Projektkooperation bietet die Website des Programms.