Partner und Projekte, die durch die deutsche Regierung gefördert werden, müssen ihren Sitz in jenem geografischen Gebiet haben, das sich bereits vor dem 5. Juni 1967 unter der Jurisdiktion des Staates Israel befand. Dies enthält keine Aussage über den Status der Gebiete, die nach Juni 1967 unter israelische Verwaltung fielen, und präjudiziert nicht Israels grundsätzliche Position in dieser Angelegenheit.